Steuerbonus für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung nutzen…

Reparieren ist nicht nur eine ökologische und finanzielle Alternative

Seit dem 1. Januar 2009 können Mieter, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften den auf 20 Prozent von 6.000 Euro verdoppelten Steuerbonus für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung nutzen ( gemäß dem neuen § 35a Abs 3 EstG ).

Begünstigt werden beispielsweise:

Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Herd, Kühlschrank etc.
Modernisierung / Austausch der Einbauküche